Verhaltenskodex

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Präambel

Die gesellschaftlich verantwortliche Unternehmensführung gehört zu den Grund- und Kernprinzipien des unternehmerischen Handelns. Bei allen unternehmerischen Entscheidungen sind die Folgen in ökonomischer, sozialer und ökologischer Hinsicht zu bedenken und in einen angemessenen Interessenausgleich zu bringen.

Niemöller & Abel GmbH & Co. KG trägt freiwillig zum Wohle und zur nachhaltigen Entwicklung der globalen Gesellschaft an den Standorten bei, an denen sie tätig sind. Nachhaltig bedeutet für Niemöller & Abel GmbH & Co. KG, im Sinne nachfolgender Generationen verantwortungsvoll zu handeln - auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene. Gleiches gilt für die geschäftlichen Beziehungen innerhalb der textilen Kette. Geschäftspartner sind fair zu behandeln. Verträge sind einzuhalten, soweit die Rahmenbedingungen sich nicht grundlegend ändern.

Die allgemein gültigen ethischen Werte und Prinzipien sind zu berücksichtigen, insbesondere gilt dies für die Menschenwürde.

I.
Geltungsbereich

1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beruhen auf diesem Verhaltenskodex. Er bildet die Grundlage für unsere Zusammenarbeit mit potentiellen Lieferanten und ihren Subunternehmen.

2. Dieser Verhaltenskodex gilt für alle Niederlassungen und Geschäftseinheiten des sich verpflichtenden Unternehmens weltweit. Der Lieferant soll die Beachtung und den Schutz dieser Vorschriften für jede Person in seinem Unternehmen und dem Unternehmen seiner Subunternehmer garantieren, unabhängig von der vertraglichen Grundlage der Beschäftigung. Dies schließt auch Mitarbeiter, die auf Basis von Dienstverträgen arbeiten, ein.

3. Wir verstehen die Grundsätze und Anforderungen des Verhaltenskodex für Niemöller & Abel - Lieferanten als Mindeststandard für ein nachhaltiges Lieferantenmanagement. Der Verhaltenskodex für Niemöller & Abel-Lieferanten stellt die Grundlage unserer Geschäftsbeziehungen dar und ist damit auch integraler Bestandteil unserer Einkaufsverträge mit Lieferanten.

II.
Allgemeine Pflichten

1. Wir halten uns an die Gesetze der Länder, in denen wir Geschäftsbeziehungen pflegen.

2. Vertrauen, Zusammenarbeit und Schnelligkeit sind Leitprinzipien unserer Arbeit.

3. Unsere Geschäftsentscheidungen basieren auf objektiven und messbaren Kriterien.

4. Wir akzeptieren keine Geschenke, unabhängig von ihrer Form.

5. Die Ergebnisse von Vertragsverhandlungen müssen dokumentiert werden.

6. Verträge und andere Formalitäten werden unseren Geschäftspartnern erläutert.

7. Rechtzeitige Planung und Evaluierung von Projekten sind von besonderer Bedeutung in unserer geschäftlichen Tätigkeit.

III.
Verantwortliche Unternehmensführung der Vertragspartner

1. Einhaltung der Gesetze
Das sich auf den Verhaltenskodex verpflichtende Unternehmen (im Folgenden „Unternehmen“) hält die nationalen rechtlichen Bestimmungen, insbesondere arbeits- und sozialrechtliche Gesetze, sowie Umweltschutzbestimmungen der Länder ein, in denen es tätig ist. Darüber hinaus sollen alle Geschäftspartner des Unternehmens die Regelungen dieses Standards befolgen.
Das Unternehmen verfolgt rechtlich zulässige und allgemein anerkannte Geschäftspraktiken und betreibt einen fairen Wettbewerb. Insbesondere wird es sich nicht an Absprachen beteiligen oder ein Verhalten an den Tag legen, das dem deutschen oder europäischen Kartellrecht oder dem Kartellrecht eines sonstigen Staates widerspricht, in dem das Unternehmen aktiv ist. Das Unternehmen lehnt Korruption und Bestechung im Sinne der UN-Konvention (FN1) ab. Es fördert auf geeignete Weise Transparenz, integres Handeln und verantwortliche Führung und Kontrolle im Unternehmen. Die Interessen des Unternehmens und private Interessen von Mitarbeitern sind strikt voneinander zu trennen.

2. Verbraucherinteressen
Das Unternehmen berücksichtigt bei seinem Handeln die Interessen der Verbraucher (FN2). Es stellt sicher, dass seine Produkte für den jeweiligen Verwendungszweck gesundheitlich unbedenklich und sicher sind. Gesetzliche Grenzwerte sind einzuhalten und möglichst zu unterbieten. Die Interessen der Verbraucher werden auch bei Informations- und Vertriebsmaßnahmen in angemessener Weise berücksichtigt.

3. Kommunikation und Berichtswesen
Die Unternehmen müssen die Inhalte dieses Standards an alle direkten Geschäftspartner, Subunternehmer, Arbeitnehmer und Mitarbeiter kommunizieren, z.B. durch Bekanntmachung in der eigenen Internetpräsenz und für eine angemessene Überwachung der vereinbarten Standards sorgen.
Das Unternehmen verpflichtet sich, Niemöller & Abel GmbH & Co. KG eine verantwortliche Person für die Umsetzung der Regelungen dieses Standards zu benennen.

4. Überprüfung
Zum Zwecke der Überprüfung der Einhaltung der Standards in diesem Verhaltenskodex ist Niemöller & Abel GmbH & Co. KG oder ein von Niemöller & Abel GmbH & Co. KG bevollmächtigter Dritter dazu berechtigt, zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung alle Produktionsstätten seiner Geschäftspartner und deren Subunternehmer zu besuchen.

(FN1) Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption, abrufbar unter:
http://www.unodc.org/pdf/crime/convention_corruption/signing/Convention-e.pdf,
deutsche Arbeitsübersetzung abrufbar unter:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/Bezirksregierung/aufbau/abteilungen/abteilung1/dezernat14/korrupt/UN-Konvention.pdf

IV.
Menschenrechte

Das Unternehmen hält die Menschenrechte im Sinne der UN-Menschenrechtscharta3 ein und fördert sie. Ganz besonderes Augenmerk legt das Unternehmen auf die nachfolgend genannten Menschenrechte:

Meinungsfreiheit
Das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung wird geschützt und gewährleistet.

Gesundheit und Sicherheit
Das Unternehmen setzt sich für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ein, wahrt die Gesundheit und gewährleistet die Arbeitssicherheit, um Unfälle und Verletzungen zu vermeiden.

Belästigungen
Das Unternehmen schützt seine Mitarbeiter vor körperlicher Bestrafung, vor physischer, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung und vor Einschüchterungen oder Missbrauch.

Schutz der Privatsphäre
Für das Unternehmen sind die Würde des Menschen, die Beachtung seiner Persönlichkeitsrechte und der Schutz der Privatsphäre von größter Bedeutung. Wir respektieren die unterschiedlichen kulturellen, ethischen und religiösen Hintergründe und verpflichten uns dem Gleichheitsgrundsatz unabhängig von Alter, Behinderung, Hautfarbe, sexueller Identität, Geschlecht und Weltanschauung

(FN2) Im Folgenden wird ausschließlich zur besseren Lesbarkeit auf die Verwendung der femininen Form verzichtet.
(FN3) Resolution 217 a (III) der Generalversammlung vom 10.12.1948 - Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspxLangID=ger

V.
Arbeitsbedingungen

1. Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
Das Unternehmen hält die Kernarbeitsnormen der ILO ein. Hierbei handelt es sich um

- das Verbot von Kinderarbeit gemäß den ILO-Konventionen Nr. 138 (Mindestalter) von 1973 und Nr. 182 (Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) von 1999.

- das Verbot von Zwangsarbeit gemäß den ILO-Konventionen Nr. 29 (Zwangsarbeit) von 1930 und Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit) vom 1957.

- die Förderung und nach Möglichkeit Sicherstellung gleicher Entlohnung von Möglichkeit Sicherstellung gleicher Entlohnung von Männern und Frauen für gleichwertige Arbeit gemäß ILO-Konvention Nr. 100 (Gleichheit des Entgelts) von 1951.

- die Respektierung von Arbeitnehmerrechten gemäß den ILO-Konventionen Nr. 87 von
1948 (Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechtes) und Nr. 98 (Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen) von 1949, soweit dies im jeweiligen Land rechtlich zulässig und möglich ist.

- das Verbot von Diskriminierung gemäß der ILO-Konvention Nr. 111 (Diskriminierung in
Beschäftigung von Beruf) von 1958. Das Verbot bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Arbeitnehmern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung oder der sexuellen Neigung.

2. Arbeitszeiten
Sofern die jeweilige nationale Regelung keine geringere Höchstarbeitszeit festlegt, beträgt die reguläre Standardarbeitszeit pro Woche nicht mehr als 48 Stunden. Die Arbeitnehmer haben in jedem 7-Tages-Zeitraum mindestens das Äquivalent von einem freien Tag. Dieses kann, sofern die jeweilige nationale Regelung dies vorsieht, in einem Zeitrahmen von bis zu 14 Tagen gewährt werden.

VI.
Datenschutz

Bei der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übertragung personenbezogener Daten (z.B. Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum) von Mitarbeitern, Kunden oder anderen Dritten achtet das Unternehmen auf größte Sorgfalt und strenge Vertraulichkeit sowie die Einhaltung geltender Gesetze und Regeln.

VII.
Umweltschutz

Niemöller & Abel GmbH & Co. KG betrachtet den Umweltschutz ganzheitlich: von der Entwicklung der Produkte über deren Herstellung und Nutzung bis hin zur Wiederverwendung oder umweltverträglichen Entsorgung. Diese Erwartungen werden auch an unsere Geschäftspartner und deren
Subunternehmer gestellt.

Das Unternehmen erfüllt die gültigen Bestimmungen des Umweltschutzes, die seine Betriebe an den jeweiligen Standorten betreffen. Es handelt an allen Standorten umweltbewusst. An Standorten, an denen die gültigen Bestimmungen kein Schutzniveau erreichen, das ein nachhaltiges Wirtschaften sicherstellt, wird das Unternehmen im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um ein zufriedenstellendes Schutzniveau zu erreichen. Ferner geht das Unternehmen mit den natürlichen Ressourcen verantwortungsvoll gemäß den Grundsätzen der Rio-Deklaration (FN4) um.

(FN4) Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992, http://www.un.org/Depts/german/conf/agenda21/rio.pdf

VIII.
Bürgerliches Engagement

Das Unternehmen trägt zur gesellschaftlichen, kulturellen und ökonomischen Entwicklung des Landes und der Region bei, in der es tätig ist, und fördert entsprechend freiwillige Aktivitäten seiner Arbeitnehmer.

Das Unternehmen unternimmt alle geeigneten und zumutbaren Anstrengungen, die in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Grundsätze und Werte kontinuierlich umzusetzen und anzuwenden und ggf. bestehende Defizite schnellstmöglich abzustellen. Vertragspartnern soll auf Verlangen und unter der Bedingung, dass dies wechselseitig geschieht, über die wesentlichen Maßnahmen berichtet werden. Es soll für den Vertragspartner nachvollziehbar werden, dass die Einhaltung des Verhaltenskodex grundsätzlich gewährleistet ist. Damit ist kein Anspruch auf die Weitergabe von Betriebsund Geschäftsgeheimnissen oder auf den Wettbewerb bezogener oder sonstiger schützenswerter Information verbunden.

Verhaltenskodex, Stand: 01.12.2013


Fakultativ für die Veröffentlichung im Internet:

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E-Mail info@nunda.de